Recht
Rechtlicher Rahmen in Österreich
· 2 Min. Lesezeit · Redaktion EscortScout
Ein Überblick über die Regelungen der Bundesländer – keine Rechtsberatung.
Hinweis: Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und ändern sich; im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Landesregelung.
Grundsatz
Sexarbeit ist in Österreich für volljährige Personen grundsätzlich erlaubt und als selbstständige Tätigkeit anerkannt. Die Ausgestaltung – wo, wie und unter welchen Auflagen gearbeitet werden darf – ist nicht bundeseinheitlich, sondern Landessache. Deshalb gelten in Wien andere Regeln als in Tirol oder der Steiermark.
Was in allen Bundesländern gilt
- Volljährigkeit ist Voraussetzung, ohne Ausnahme.
- Eine Registrierung bei der zuständigen Behörde ist erforderlich.
- Regelmäßige amtsärztliche Untersuchungen sind vorgeschrieben.
- Die Tätigkeit ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
- Zuhälterei, Zwang und Menschenhandel sind Straftaten.
Wo gearbeitet werden darf
Die Bundesländer regeln unterschiedlich, ob in Wohnungen, nur in genehmigten Betrieben oder in beidem gearbeitet werden darf, und legen Schutzzonen etwa rund um Schulen fest. In Wien gilt das Wiener Prostitutionsgesetz, das Wohnungsprostitution unter bestimmten Voraussetzungen zulässt und Anbahnung im öffentlichen Raum stark einschränkt.
Für Kunden
Die Inanspruchnahme selbst ist nicht strafbar. Strafbar wird es, wenn die Person minderjährig ist oder erkennbar unter Zwang steht – Unkenntnis schützt hier nicht. Wer den Verdacht hat, in eine solche Situation geraten zu sein, sollte die Polizei verständigen.
Was das für diese Plattform bedeutet
Diese Plattform ist ein reines Inserateportal. Wir vermitteln keine Treffen, sind an keiner Vereinbarung beteiligt und erhalten keinen Anteil an Zahlungen. Inserate, bei denen ein Verdacht auf Zwang oder Minderjährigkeit besteht, werden sofort entfernt und der Behörde gemeldet.